Ausleihbedingungen des Feuerlöschtrainers

Ausleigebühren für Mitgliedsfeuerwehren der Kreisverband Harz e.V.

- 150,00 Euro Sicherheitsleistung

- 50,00 Euro Ausleihgebühr

zum Leihvertrag


Ausleigebühren für nicht Mitgliedsfeuerwehren der Kreisverband Harz e.V.

- 150,00 Euro Sicherheitsleistung

- 75,00 Euro Ausleihgebühr

zum Leihvertrag


§ 1 Überlassung/Verwendung

1. Der Leihgeber stellt dem Leihnehmer bis auf Widerruf folgende Objekte zum Zweck der Nutzung für die Ausbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Brandschutzerziehung zur Verfügung.

 - 1 Feuerlöschtrainer, Modell "Kriba Basic" inkl. Zubehör gemäß Stückliste Bedienungsanleitung (Seite 2)

- 6 Übungsfeuerlöscher

- 1 Kolbenkompressor mit Universalfüllset

- 1 Modul Papierkorb (notwendig für Spraydosen-/Fettexplosion)

- 1 Modul Spraydosenexplosion inkl. 3 Spraydosen

- 1 Modul Fettexplosion

- 1 Modul Carrier (notwendig für Flachbildschirm, Rohrbrand)

- 1 Modul Flachbildschirm

- 1 Modul Rohrbrand

 

2. An den Leihobjekten dürfen keine irreversiblen, technischen Veränderungen vorgenommen werden.

3. Die Leihobjekte oder ein Teil davon dürfen weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weitergegeben,
    noch vermietet oder verkauft werden.

4. Der Feuerlöschtrainer darf nur von unterwiesenen Personen betrieben werden.

5. Die Beachtung der umseitigen Sicherheitshinweise werden zugesichert.

6. Die Rückgabe erfolgt in einem ordnungsgemäßen, vollständigen und gereinigten Zustand.

§ 2 Leihzeit

1. Die Leihzeit beginnt mit der Ausgabe der Leihobjekte durch den Leihgeber

   am ……………. und endet am ……………. mit dem Wiedereintreffen der Leihobjekte beim KFV.

 

§ 3 Leihgebühr/Sicherheitsleistung

1. Es wird eine Leihgebühr in Höhe von 50,00 € (Verschleiß- und Reparaturkosten) erhoben.

2. Für jede zusätzlich benötigte Spraydose entstehen Kosten in Höhe von 5,00 € je Stück.

3. Für die Leihe wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150,00 € erhoben.

4. Die Sicherheitsleistung wird nach Rückgabe der Leihobjekte an den Leihnehmer zurückgezahlt.

5. Die Zahlung der Leihgebühr und der Sicherheitsleistung hat bar bei der Übernahme der Leihobjekte zu erfolgen.

 

§ 4 Sorgfaltspflicht/Haftung bei Schäden

1. Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit den Leihobjekten. Sollten die Leihobjekte oder ein Teil davon durch unsachgemäße Nutzung beschädigt werden, haftet der  
Leihnehmer für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Leihobjekte oder ein Teil davon verloren gehen. Der Leihnehmer verpflichtet sich des Weiteren für einen ausreichenden
Diebstahlschutz zu sorgen.

2. Jede Beschädigung oder Verlust der Leihobjekte oder eines Teils davon ist dem Leihgeber schriftlich anzuzeigen.

3. Fehlende oder beschädigte Teile werden dem Leihnehmer in Rechnung gestellt. 3. Der Leihgeber haftet nicht für Schäden, die beim Gebrauch der Leihgegenstände eintreten.

 

§ 5 Rücktritt

1. Der Leihgeber ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vertrags- bedingungen verletzt werden. 2. Die Leihobjekte sind nach Rücktritt vom Vertrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen an den Leihgeber zurück zu geben.

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