Jahressteuergesetz 2020

- Ehrenamtspaket wichtige Neuregelungen für Ehrenamt und Vereine - 

Der Kreisfeuerwehrverband Harz e.V.  informiert über Neuregelungen für Vereine und das Ehrenamt zum Thema Jahressteuergesetz 2020. Im Bundestag wurde das Jahressteuergesetz 2020 am 18.12.2020 beschlossen.

„Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde ein Paket zur Stärkung von Vereinen und Ehrenamtlichen beschlossen. Die unverzichtbare Arbeit der Ehrenamtlichen wird soll Zukunft durch Steuerentlastungen und Bürokratieabbau erleichtert.“

Die wichtigsten Neuregelungen sind:

  • die Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr (§ 3 Nr. 26 Satz 1 EStG),
  • die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro im Jahr (§ 3 Nr. 26a Satz 1 EStG),
  • die Anhebung der Freigrenze für die Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Betätigung einer gemeinnützigen Organisation auf 45.000 Euro (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO) ,
  • er vereinfachte Zuwendungsnachweis wird von 200 EUR auf 300 EUR angehoben (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).

 

Ein weiterer wichtiger Punkt, der ebenso mit kumulierten Einnahmen bis 45.000 Euro zusammenhängt: Die Pflicht, Mittel zeitnah zu verwenden, wird für kleine Körperschaften abgeschafft (§55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO), wenn die Jahreseinnahmen nicht mehr als 45.000 Euro betragen.

Damit sollte auch der geforderte Nachweis über Rücklagen für solche Vereine entfallen. Diese neuen Freibeträge können in der Steuererklärung für 2021 steuerlich geltend gemacht werden.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von weiteren Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen:

So wird z. B. die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestaltet.
Durch das Transparenzregister beim Bundeszentralamt für Steuern, das in der kommenden Zeit aufgebaut werden soll, soll für alle Spenderinnen und Spender endlich mehr Klarheit bei der Frage, ob eine Organisation gemeinnützig ist oder nicht, geschaffen werden.

Wird dem Empfänger später die Gemeinnützigkeit aberkannt, hat dies für den Mittelgeber keine Auswirkungen. Dies gilt nicht nur für die Weitergabe von Geldmitteln, sondern auch für Personal oder Räume.

Neue Freigrenzen, neue Regeln: Das Jahressteuergesetz 2020 hat kurz vor Weihnachten viele neue Regeln für Vereine beschlossen. Dabei bringen die Neuerungen viele Erleichterungen und Verbesserungen bestehender Gesetze.

„Das Ehrenamtspaket ist ein wichtiges Signal für diejenigen, die im Ehrenamt tätig sind und damit unserer Gesellschaft einen unentbehrlichen Dienst erweisen. Das Engagement von Millionen Menschen macht unser Land lebenswerter. All den Menschen, die sich für andere engagieren und einsetzen, gilt unser besonderer Dank und unsere Wertschätzung.“ Die Regelungen wurden am 18.12.2020 vom Bundesrat beschlossen und treten zum 01.01.2021 in Kraft.

 
Kreisfeuerwehrverband Harz e.V.

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